Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.11.2010

Geschäftszahl

2006/12/0012

Rechtssatz

Das Zulassungsverfahren setzt nach Paragraph 25, Absatz 2, BDG 1979 in der am 31. Dezember 2002 geltenden Fassung einen auf Zulassung gerichteten Antrag voraus, der im Zeitpunkt der Entscheidung der Dienstbehörde darüber noch aufrecht sein muss.