Verwaltungsgerichtshof
10.11.2010
2006/12/0012
Das Zulassungsverfahren setzt nach Paragraph 25, Absatz 2, BDG 1979 in der am 31. Dezember 2002 geltenden Fassung einen auf Zulassung gerichteten Antrag voraus, der im Zeitpunkt der Entscheidung der Dienstbehörde darüber noch aufrecht sein muss.