Verwaltungsgerichtshof
11.12.2009
2006/10/0146
Paragraph 17, Absatz eins, Litera b, Tir NatSchG 2005 sieht eine Verhältnismäßigkeitsprüfung zwischen den Kosten des Wiederherstellungsauftrages und dessen Nutzen für die Natur nicht vor vergleiche E 24. September 1999, 97/10/0150).