Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.12.2009

Geschäftszahl

2006/10/0146

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/10/0170 E 25. April 2001 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Recht der Partei, bei der Befundaufnahme durch den Amtssachverständigen anwesend zu sein, normiert das Gesetz nicht.