Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.02.2007

Geschäftszahl

2006/08/0107

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/15/0113 E 24. Juni 2004 RS 4

Stammrechtssatz

Für die Frage nach dem Bestehen eines Dienstverhältnisses kommt es im Einzelfall nicht auf die von den Vertragspartnern gewählte Bezeichnung wie Dienstvertrag oder Werkvertrag an. Vielmehr sind die tatsächlich verwirklichten vertraglichen Vereinbarungen entscheidend. Für die Beurteilung einer Leistungsbeziehung ist dabei stets das tatsächlich verwirklichte Gesamtbild der vereinbarten Tätigkeit maßgebend (Hinweis E 20. Dezember 2000, 99/13/0223).

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2006/08/0108 E 21. Februar 2007

2006/08/0110 E 21. Februar 2007

2006/08/0109 E 21. Februar 2007