Verwaltungsgerichtshof
23.04.2009
2006/07/0164
GRS wie 2008/07/0182 E 25. Februar 2009 RS 4
(Hier: Kunststoffabfälle)
Bodenaushubmaterial verliert gemäß Paragraph 5, Absatz eins, AWG 2002 die Abfalleigenschaft, wenn es sich dabei um einen "Altstoff" handelt und dieser oder aus ihm gewonnene Stoffe unmittelbar als Substitution von Rohstoffen oder von aus Primärrohstoffen erzeugten Produkten verwendet werden.
Besprechung in:
RdU 6 aus 2010,, 207-210;