Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.10.2007

Geschäftszahl

2006/07/0158

Rechtssatz

Ob öffentliche Interessen hinreichend geschützt sind oder nicht, hat die Behörde von Amts wegen zu ermitteln (Hinweis E 20. Oktober 2005, 2004/07/0029). (Hier: Auftrag nach Paragraph 21 a, Absatz eins, WRG 1959)