Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.2009

Geschäftszahl

2006/07/0105

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/07/0110 E 8. Juli 2004 RS 2

Stammrechtssatz

Die Verwirklichung des im Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 2, ALSAG 1989 normierten Ausnahmetatbestandes hat(ua) zur Voraussetzung, dass alle erforderlichen Bewilligungen (so etwa nach dem WRG 1959 oder dem AWG 1990) sowohl für die Vornahme der Verfüllung als auch für die übergeordnete Baumaßnahme im Sinn dieser Gesetzesbestimmung in dem für das Entstehen der Beitragsschuld maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt vergleiche Paragraph 7, Absatz eins, ALSAG 1989) vorgelegen sind (Hinweis E 22. April 2004, 2003/07/0173).