Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.2009

Geschäftszahl

2006/07/0105

Rechtssatz

Das in einem finanzbehördlichen Verfahren erstattete Vorbringen ist in einem - davon gesondert geführten - Feststellungsverfahren gemäß Paragraph 10, ALSAG 1989 nur dann als Parteienanbringen zu berücksichtigen, wenn es auch in diesem Verfahren erstattet wird.