Verwaltungsgerichtshof
25.06.2009
2006/07/0105
Das in einem finanzbehördlichen Verfahren erstattete Vorbringen ist in einem - davon gesondert geführten - Feststellungsverfahren gemäß Paragraph 10, ALSAG 1989 nur dann als Parteienanbringen zu berücksichtigen, wenn es auch in diesem Verfahren erstattet wird.