Verwaltungsgerichtshof
24.05.2007
2006/07/0101
GRS wie 99/17/0303 E 27. September 1999 RS 2
Im Fall der Behebung der Sendung drei Tage nach der erfolgten Hinterlegung liegt kein Fall vor, wonach wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangt werden konnte.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2006/07/0102