Verwaltungsgerichtshof
30.10.2008
2006/07/0041
Hat die ABB eine Minderheitenbeschwerde gegen einen Vollversammlungsbeschluss, mit dem die Rückforderung von Holzbezügen abgelehnt wurde, abgewiesen, dann überschreitet der LAS die Sache iSd Paragraph 66, Absatz 4, AVG, wenn er auf Grund einer auf die Aufhebung des Vollversammlungsbeschlusses gerichteten Berufung nicht nur den erstinstanzlichen Bescheid aufhebt, sondern auch den Obmann der Agrargemeinschaft verpflichtet, an bestimmte Mitglieder binnen 4 Wochen Zahlungsaufforderungen über näher genannte Beträge zu richten.