Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.10.2008

Geschäftszahl

2006/07/0041

Rechtssatz

Wird die Beschwerdelegitimation einer Agrargemeinschaft in einem Verfahren betreffend Minderheitsbeschwerde gegen einen Beschluss der Agrargemeinschaft in Frage gestellt, genügt es darauf zu verweisen, dass sich deren Rechtsverletzung durch die mit dem angefochtenen Bescheid der Sache nach vorgenommene Änderung ihres mehrheitlich gefassten Vollversammlungsbeschlusses ergibt (Hinweis E 28. Juni 2001, 2001/07/0060; B 27. Februar 1990, 90/07/0002). Aus dem erstgenannten Erkenntnis lässt sich im Übrigen auch ableiten, dass im Verfahren über eine Minderheitsbeschwerde neben der Agrargemeinschaft und den Vertretern der Minderheit ausnahmsweise auch die Angehörigen der Mehrheit beschwerdeberechtigt sind, wenn sie durch den Bescheid des LAS belastet werden.