Verwaltungsgerichtshof
21.06.2007
2006/07/0015
GRS wie 2004/07/0203 E 21. Juni 2007 RS 2
Es erscheint sachgerecht, dann, wenn nach einer Verbindung von Beschwerdeverfahren zur gemeinsamen Verhandlung nur eine einzige Verhandlung durchgeführt und von der obsiegenden Partei verrichtet wurde, auch nur den Aufwand für EINE Verhandlung zu ersetzen und den diesbezüglichen Verhandlungsaufwand auf die verbundenen Verfahren, an denen die obsiegende Partei teilgenommen hat, aufzuteilen.