Verwaltungsgerichtshof
21.06.2007
2006/07/0015
GRS wie 87/07/0128 E 7. Mai 1991 RS 1
(Hier: Gleiches gilt für die übrigen in Paragraph 12, Absatz 2, WRG 1959 angeführten Rechte.)
Ein Grundeigentümer, der eine projektbedingte Beeinträchtigung seines Grundeigentums behauptet, hat darzutun, worin diese gelegen sein soll (Hinweis E 21.10.1986, 86/07/0065, 0066).