Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.06.2007

Geschäftszahl

2006/07/0015

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/07/0128 E 7. Mai 1991 RS 1

(Hier: Gleiches gilt für die übrigen in Paragraph 12, Absatz 2, WRG 1959 angeführten Rechte.)

Stammrechtssatz

Ein Grundeigentümer, der eine projektbedingte Beeinträchtigung seines Grundeigentums behauptet, hat darzutun, worin diese gelegen sein soll (Hinweis E 21.10.1986, 86/07/0065, 0066).