Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.11.2008

Geschäftszahl

2006/07/0011

Rechtssatz

In den Erläuterungen zu Paragraph 37, AWG 2002 (984 der Beilagen zu den Sten. Prot., römisch 21 . GP, S. 98) werden Schredder ausdrücklich als genehmigungspflichtige Behandlungsanlagen angeführt, woraus erhellt, dass der Vorgang des Schredderns als Abfallbehandlung zu werten ist.