Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.04.2010

Geschäftszahl

2006/06/0152

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2006/06/0313 E 27. November 2007 RS 2

Stammrechtssatz

Der Nachbar besitzt keinen Rechtsanspruch darauf, dass die Projektunterlagen in jeder Hinsicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, sofern sie eine zur Verfolgung seiner Rechte ausreichende Information vermitteln (siehe dazu Hauer, Der Nachbar im Baurecht5, 66, m.w.N.).