Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.04.2007

Geschäftszahl

2006/05/0262

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/05/0243 E 25. Juni 1996 RS 2

(hier: abstandsrelevante Veränderung der Lage des Bauvorhabens auf dem Baugrundstück)

Stammrechtssatz

Durch die Modifizierung des ursprünglichen Bauansuchens in einem wesentlichen Punkt beginnt die Frist des Paragraph 73, Absatz eins, AVG neu zu laufen (hier: Änderung des Bauprojektes "Verwaltungsgebäude und Betriebswohnung" auf Errichtung eines "Bürohauses").