Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.11.2007

Geschäftszahl

2006/05/0238

Rechtssatz

Für die Anordnung einer Beschlagnahme genügt der bloße Verdacht, dass eine bestimmte Norm, deren Übertretung mit Verfall sanktioniert ist, übertreten wurde vergleiche hiezu das hg. Erkenntnis vom 17. März 2006, Zl. 2004/05/0127).