Verwaltungsgerichtshof
20.11.2007
2006/05/0238
Für die Anordnung einer Beschlagnahme genügt der bloße Verdacht, dass eine bestimmte Norm, deren Übertretung mit Verfall sanktioniert ist, übertreten wurde vergleiche hiezu das hg. Erkenntnis vom 17. März 2006, Zl. 2004/05/0127).