Die erteilte Bauplatzbewilligung kann im Baubewilligungsverfahren nicht bekämpft werden (vgl. hiezu Hauer, Der Nachbar im Baurecht, 5. Aufl., S. 343).Die erteilte Bauplatzbewilligung kann im Baubewilligungsverfahren nicht bekämpft werden vergleiche hiezu Hauer, Der Nachbar im Baurecht, 5. Aufl., S. 343).