Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.07.2007

Geschäftszahl

2006/05/0221

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2003/05/0218 E 7. September 2004 RS 6

Stammrechtssatz

Eine Prüfung gemäß Paragraph 3, Absatz 2, UVP-G 2000 setzt mehrere Vorhaben voraus und ist unter den dort genannten Voraussetzungen als sog. Einzelfallprüfung durchzuführen. Die Vorschriften über das Feststellungsverfahren nach Paragraph 3, Absatz 7, UVP-G 2000 finden Kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung auch auf die der Prüfung gemäß Paragraph 3, Absatz 2, UVP-G 2000 unterliegenden Vorhaben Anwendung.