Verwaltungsgerichtshof
03.07.2007
2006/05/0026
GRS wie 97/10/0033 E 14. Dezember 1998 RS 2
(hier ohne den letzten Satz)
Artikel 4, Siebentes Zusatzprotokoll zur MRK untersagt ein neuerliches Strafverfahren wegen derselben strafbaren Handlung. "Dieselbe strafbare Handlung" liegt nur vor, wenn sie sich auf denselben Tatzeitraum bezieht. Einer neuerlichen Bestrafung bei Fortsetzung der strafbaren Handlung steht das Doppelbestrafungsverbot nicht entgegen.