Verwaltungsgerichtshof
25.06.2008
2006/04/0116
Wenn die belangte Behörde den angefochtenen Bescheid damit begründet, das Angebot der Beschwerdeführerin habe gegen arbeits-, lohn- und sozialrechtliche Vorschriften verstoßen und sei deshalb auszuscheiden gewesen, so ist damit nicht der Tatbestand des Paragraph 98, Ziffer 3, BVergG 2002, sondern vielmehr jener des Paragraph 98, Ziffer 8, BVergG 2002 angesprochen.