Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.03.2009

Geschäftszahl

2006/03/0010

Rechtssatz

Eine nach dem Handbuch des Unternehmens bestehende Anweisung an die Fahrer, eine Abfahrtskontrolle laut Checkliste zu machen, bei der eben auch der Zustand des Fahrzeuges bzw die Dichtheit des Behälters überprüft wird, sowie eine mündliche Anweisung für das Verhalten bei Störfällen vermag die Durchführung tatsächlich wirksamer Kontrollen, ob die Lenker sich auch entsprechend dieser Anweisung verhalten, nicht zu ersetzen.