Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.10.2009

Geschäftszahl

2006/03/0009

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/03/0200 E 17. Juni 2004 RS 4

Stammrechtssatz

Der Gefahrgutbeauftragte gemäß Paragraph 11, GGBG kann nicht als strafrechtlich Verantwortlicher im Sinne des Paragraph 9, VStG qualifiziert werden vergleiche das Erkenntnis vom 15. Dezember 2003, Zl. 2003/03/0149).