Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.2006

Geschäftszahl

2006/02/0037

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/02/0189 E 25. Juli 2003 RS 3

Stammrechtssatz

Zur Vermutung einer Alkoholisierung einer Person reicht allein das Vorliegen von "geröteten Bindehäuten" - unabhängig von der Ursache - aus, zumal hiezu ein einziges Alkoholisierungsmerkmal genügt (Hinweis E 20.9.2002, 2002/02/0228).