Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.02.2006

Geschäftszahl

2005/18/0666

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/18/0041 E 27. Juni 2001 RS 3

Stammrechtssatz

Die Tilgung der Verurteilung steht einer Berücksichtigung der zu Grunde liegenden Tat im Rahmen der Beurteilung des Gesamtfehlverhaltens des Fremden nicht entgegen (Hinweis E 21. Juli 1994, 94/18/0374, ergangen zu Paragraph 18, Absatz eins, FrG 1993).