Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.01.2006

Geschäftszahl

2005/17/0245

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/15/0076 E 25. Juni 1990 RS 2

Stammrechtssatz

Über eine Abgabennachsicht ist auf Grund der bei der Bescheiderlassung gegebenen Sachlage und Rechtslage abzusprechen (Hinweis E 21.12.1989, 89/14/0196).