Verwaltungsgerichtshof
25.08.2005
2005/16/0104
GRS wie 83/16/0162 E 22. November 1984 RS 2
Maßgebend ist nicht, was die Vertragschließenden als Kaufpreis bezeichnen, sondern was nach dem Inhalt des Vertrages der Käufer als Wert der Gegenleistung im maßgebenden Zeitpunkt des Erwerbsvorganges zu erbringen hat (Hinweis E 27.6.1984, 84/16/0077).