Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.08.2005

Geschäftszahl

2005/16/0104

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/16/0162 E 22. November 1984 RS 2

Stammrechtssatz

Maßgebend ist nicht, was die Vertragschließenden als Kaufpreis bezeichnen, sondern was nach dem Inhalt des Vertrages der Käufer als Wert der Gegenleistung im maßgebenden Zeitpunkt des Erwerbsvorganges zu erbringen hat (Hinweis E 27.6.1984, 84/16/0077).