Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.02.2010

Geschäftszahl

2005/15/0148

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/13/0033 E 30. September 1998 RS 5

Stammrechtssatz

Eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert ist grundsätzlich nur dann anzuerkennen, wenn der Steuerpflichtige das Absinken des Teilwertes dartun kann (Hinweis E 27.9.1995, 92/13/0310).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2005/15/0149