Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.03.2007

Geschäftszahl

2005/15/0131

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2006/15/0371 E 8. Februar 2007 RS 2

Stammrechtssatz

Eine an die Gemeinschuldnerin zu Handen des Masseverwalters adressierte Erledigung ist nicht an den Masseverwalter, sondern an den Gemeinschuldner gerichtet. Durch die bloße Zustellung der an die Gemeinschuldnerin gerichteten Erledigung an den Masseverwalter ist sie dem Masseverwalter gegenüber nicht wirksam geworden vergleiche den hg Beschluss vom 2. März 2006, 2006/15/0087, mwN).