Verwaltungsgerichtshof
19.10.2006
2005/14/0127
Das versicherungsgemäße Arbeitslosengeld ist von der Steuerbefreiungsregelung des Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 5, Litera a, EStG 1988 erfasst, weshalb auch die mit ihm im Zusammenhang stehenden Aufwendungen nicht abzugsfähig sind vergleiche Paragraph 20, Absatz 2, EStG und sinngemäß das hg. Erkenntnis vom 16. Februar 2006, 2005/14/0108, betreffend Karenzurlaubsgeld).