Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.10.2006

Geschäftszahl

2005/14/0127

Rechtssatz

Das versicherungsgemäße Arbeitslosengeld ist von der Steuerbefreiungsregelung des Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 5, Litera a, EStG 1988 erfasst, weshalb auch die mit ihm im Zusammenhang stehenden Aufwendungen nicht abzugsfähig sind vergleiche Paragraph 20, Absatz 2, EStG und sinngemäß das hg. Erkenntnis vom 16. Februar 2006, 2005/14/0108, betreffend Karenzurlaubsgeld).