Verwaltungsgerichtshof
14.12.2006
2005/14/0099
GRS wie 96/15/0234 E 23. Oktober 1997 VwSlg 7230 F/1997 RS 7
Die Beurteilung, ob das im Paragraph 25, Absatz eins, Ziffer 3, Litera c, EStG 1988 geforderte Entsprechen einer inländischen gesetzlichen Sozialversicherung gegeben ist, erfordert Feststellungen in der Richtung, ob die geleisteten ausländischen Versicherungsbeiträge ihrer Art nach aufgrund der in den Streitjahren geltenden Rechtslage (EStG 1988) in voller Höhe einkommensmindernd berücksichtigt werden könnten (Paragraph 16, Absatz eins, Ziffer 4, Litera f, EStG). Es kommt jedoch nicht darauf an, ob die Beiträge in den Jahren der Beitragszahlung tatsächlich einkommensmindernd zu berücksichtigen waren oder berücksichtigt worden sind.