Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.2006

Geschäftszahl

2005/14/0099

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/15/0234 E 23. Oktober 1997 VwSlg 7230 F/1997 RS 4

Stammrechtssatz

Die Pensionsversicherung im Rahmen der österreichischen gesetzlichen Sozialversicherung ist grundsätzlich ein System der Pflichtversicherung mit Pflichtbeiträgen, auch wenn einzelne Elemente der Freiwilligkeit im Bereich der Höherversicherung und Weiterversicherung gegeben sind. Eine ausländische Sozialversicherung entspricht daher jedenfalls nur dann einer inländischen gesetzlichen Sozialversicherung, wenn zumindest grundsätzlich eine Pflichtversicherung mit Pflichtbeiträgen vorliegt.