Verwaltungsgerichtshof
14.12.2006
2005/14/0099
Pensionen aus einer ausländischen gesetzlichen Sozialversicherung sind gemäß Paragraph 25, Absatz eins, Ziffer 3, Litera c, EStG 1988 dann Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wenn sie einer inländischen gesetzlichen Sozialversicherung entsprechen. Das Gesetz sieht nicht vor, dass derartige Pensionseinkünfte nur mit einem bestimmten Anteil zu erfassen wären.