Verwaltungsgerichtshof
09.07.2008
2005/13/0152
Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Paragraph 28, EStG 1972) stellen Wertänderungen der Einkunftsquelle, des vermieteten Objektes (Gebäude), keine Einnahmen oder Werbungskosten dar, sofern das Gesetz nicht ausdrücklich anderes bestimmt (wie etwa Paragraph 28, Absatz 2, EStG 1972). Dementsprechend sind auch Ersatzleistungen für Substanzverluste nicht steuerbar vergleiche auch Schubert/Pokorny/Schuch/Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch, Paragraph 28, Tz 24, und Doralt, EStG9, Paragraph 28, Tz 11).