Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.07.2008

Geschäftszahl

2005/13/0152

Rechtssatz

Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Paragraph 28, EStG 1972) stellen Wertänderungen der Einkunftsquelle, des vermieteten Objektes (Gebäude), keine Einnahmen oder Werbungskosten dar, sofern das Gesetz nicht ausdrücklich anderes bestimmt (wie etwa Paragraph 28, Absatz 2, EStG 1972). Dementsprechend sind auch Ersatzleistungen für Substanzverluste nicht steuerbar vergleiche auch Schubert/Pokorny/Schuch/Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch, Paragraph 28, Tz 24, und Doralt, EStG9, Paragraph 28, Tz 11).