Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.06.2006

Geschäftszahl

2005/13/0066

Rechtssatz

Der Hinweis des Beschwerdevertreters im Wiedereinsetzungsantrag auf die Ähnlichkeit von Postausgangsmappe und "daneben liegender Ablagemappe" in seiner Kanzlei zeigt das Fehlen einer Kanzleiorganisation auf, die sicherstellt, dass Unzulänglichkeiten durch menschliches Versagen aller Voraussicht nach ausgeschlossen sind.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

2005/13/0067