Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.06.2006

Geschäftszahl

2005/13/0066

Rechtssatz

Wer einen Wiedereinsetzungsantrag auf das Verschulden eines Kanzleibediensteten stützt, hat schon im Antrag darzulegen, aus welchen Gründen ihn selbst kein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden trifft.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

2005/13/0067