Verwaltungsgerichtshof
28.06.2006
2005/13/0066
Wer einen Wiedereinsetzungsantrag auf das Verschulden eines Kanzleibediensteten stützt, hat schon im Antrag darzulegen, aus welchen Gründen ihn selbst kein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden trifft.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
2005/13/0067