Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.03.2009

Geschäftszahl

2005/12/0273

Rechtssatz

Die Rechtsansicht, wonach eine dauernde Dienstunfähigkeit schon dann verneint werden kann, wenn nicht "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass nicht eine kalkülsrelevante Verbesserung eintreten könnte", ist unzutreffend (Hinweis hg E vom 28.April 2008, 2007/12/0071).