Verwaltungsgerichtshof
13.03.2009
2005/12/0273
Die Rechtsansicht, wonach eine dauernde Dienstunfähigkeit schon dann verneint werden kann, wenn nicht "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass nicht eine kalkülsrelevante Verbesserung eintreten könnte", ist unzutreffend (Hinweis hg E vom 28.April 2008, 2007/12/0071).