Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.2009

Geschäftszahl

2005/10/0210

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/10/0156 E 16. April 2004 VwSlg 16335 A/2004 RS 44

Stammrechtssatz

Bei der Auslegung des im NÖ NatSchG 2000 nicht definierten Begriffes "Bauwerke, die nicht Gebäude sind ..." ist auf die durch niederösterreichische baurechtliche Vorschriften bestimmte Begriffsbildung zurückzugreifen.