Verwaltungsgerichtshof
29.01.2009
2005/10/0210
GRS wie 2001/10/0156 E 16. April 2004 VwSlg 16335 A/2004 RS 44
Bei der Auslegung des im NÖ NatSchG 2000 nicht definierten Begriffes "Bauwerke, die nicht Gebäude sind ..." ist auf die durch niederösterreichische baurechtliche Vorschriften bestimmte Begriffsbildung zurückzugreifen.