Verwaltungsgerichtshof
22.02.2006
2005/09/0011
GRS wie 0528/48 E 18. Mai 1949 VwSlg 827 A/1949 RS 1 (hier betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter Berufung auf Paragraph 69, Absatz eins, Ziffer 2, AVG)
Im Ermittlungsverfahren unterlaufene Fehler schließen die Annahme einer unverschuldeten Unkenntnis einer Tatsache auf seiten der Behörde und damit die Zulässigkeit einer Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter Berufung auf Paragraph 69, Absatz eins, Litera b, AVG aus.