Verwaltungsgerichtshof
31.01.2007
2005/08/0176
Eine wöchentliche Abrechnungsverpflichtung allein bedeutet kein Kontrollrecht, das zur Annahme eines Beschäftigungsverhältnisses iSd Paragraph 4, Absatz 2, ASVG führen würde (Hinweis E 22.1.1991, 89/08/0349). Es müsste dazu nämlich treten, dass damit auch Ordnungsvorschriften über das arbeitsbezogene Verhalten kontrolliert worden sind (Hinweis E 3.4.2001, 96/08/0023).