Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.11.2005

Geschäftszahl

2005/08/0048

Rechtssatz

Was ein (ehemaliger) Dienstgeber einem Angestellten anlässlich der Auflösung des Dienstverhältnisses zahlt oder zusichert, ist im Zweifel Nachwirkung des Dienstverhältnisses (Hinweis OGH 20. Oktober 1953, 4 Ob 132/53).