Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.01.2007

Geschäftszahl

2005/07/0139

Rechtssatz

Der VwGH hat zum Feststellungsverfahren nach dem UVPG 2000 ausgesprochen, dass ein Feststellungsbescheid auch für Parteien bindend ist, die am Verfahren zur Erlassung dieses Feststellungsbescheides nicht beteiligt waren (Hinweis E 30. Juni 2006, 2005/04/0195; E 28. Juni 2005, 2003/05/0091).