Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.12.2006

Geschäftszahl

2005/07/0115

Rechtssatz

Nicht alle denkmöglichen Auswirkungen betriebs- und volkswirtschaftlicher sowie umwelttechnischer Art sind bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung nach Paragraph 21 a, Absatz 3, WRG 1959 zu berücksichtigen.