Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.12.2006

Geschäftszahl

2005/07/0115

Rechtssatz

Paragraph 30 a, Absatz 3, Ziffer 4, WRG 1959 in der Fassung 2003/I/082 beinhaltet eine Definition des Begriffes des ökologischen Zustandes eines Gewässers, womit der Istzustand eines Gewässers gemeint ist vergleiche dazu auch die Definition des "ökologischen Zustandes" in Artikel 2, Ziffer 21, der Wasserrahmenrichtlinie).