Verwaltungsgerichtshof
07.12.2006
2005/07/0115
Paragraph 30 a, Absatz 3, Ziffer 4, WRG 1959 in der Fassung 2003/I/082 beinhaltet eine Definition des Begriffes des ökologischen Zustandes eines Gewässers, womit der Istzustand eines Gewässers gemeint ist vergleiche dazu auch die Definition des "ökologischen Zustandes" in Artikel 2, Ziffer 21, der Wasserrahmenrichtlinie).