Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.11.2005

Geschäftszahl

2005/07/0107

Rechtssatz

Aus Paragraph 12, Absatz eins, WRG 1959 folgt, dass eine wasserrechtliche Bewilligung erst erteilt werden darf, wenn fest steht, dass bestehende Rechte nicht verletzt werden.