Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.03.2007

Geschäftszahl

2005/07/0103

Rechtssatz

Pächtern von Stammsitzliegenschaften bzw von Einforstungsrechten kommen nach dem Slbg EinforstungsrechteG 1986 keine Rechte zu, es sind ihnen auch keine gesetzlichen Pflichten auferlegt.