Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.12.2005

Geschäftszahl

2005/07/0088

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/07/0177 E 4. Juli 2001 VwSlg 15641 A/2001 RS 2 (hier nur erster Satz; dies gilt auch für die Rechtslage nach Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins, AWG 2002)

Stammrechtssatz

Von einer Entledigung iSd Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins, AWG 1990 kann nur dann gesprochen werden, wenn die Weggabe einer Sache in erster Linie darauf abzielt, diese los zu werden. Dies ist insbesondere dann nicht der Fall, wenn die Kunden des antragstellenden verarbeitenden Betriebes diesem einen Reststoff übergeben, um nach verschiedenen Verarbeitungsvorgängen bestimmte Produkte als Ausgangsstoff für ihre Produktion zu erhalten. (Hier: Es fällt bei den Kunden des antragstellenden verarbeitenden Betriebes Schrott an. Dieser Schrott wird zum verarbeitenden Betrieb geliefert und dort in der Folge verarbeitet. Es kann daher nicht von Abfall iSd Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins, AWG 1990 - subjektiver Abfallbegriff - gesprochen werden.)