Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.06.2006

Geschäftszahl

2005/07/0044

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2004/07/0026 B 27. Mai 2004 RS 1

(hier nur erster Satz)

Stammrechtssatz

Die Aufrechterhaltung, Neubegründung oder Auflassung von Grunddienstbarkeiten stellt einen Teil der Entscheidung über die gesetzliche Abfindung im Zusammenlegungsverfahren dar (Hinweis E 26.2.1987, 86/07/0270). Eine Berufung, die sich gegen die Aufrechterhaltung, Neubegründung oder Auflassung von Grunddienstbarkeiten im Zusammenlegungsplan richtet, betrifft daher die Frage der Gesetzmäßigkeit der Abfindung bei der Zusammenlegung oder Flurbereinigung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke im Sinne des Paragraph 7, Absatz 2, Ziffer 3, AgrBehG 1950.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

2005/07/0119