Verwaltungsgerichtshof
24.11.2008
2005/05/0355
GRS wie 2006/07/0037 E 15. November 2007 RS 3
Paragraph 42, Absatz eins, AVG verlangt für den Eintritt der Präklusion zwingend eine "doppelte" Kundmachung der mündlichen Verhandlung. Eine dieser Formen allein, so etwa die Kundmachung durch Anschlag an der Gemeindeamtstafel, genügt nicht.