Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.2008

Geschäftszahl

2005/05/0174

Rechtssatz

Von einem geringen Unrechtsgehalt kann aber - abgesehen von der Größe der Errichtung - schon deshalb keine Rede sein, weil die Gesellschaft erst NACH dem Einschreiten der Behörde um Baubewilligung angesucht hat.